Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.
Es wurzelt von Anfang an in der Überzeugung, dass der Glaube vor allem durch das gute Beispiel und das ehrliche Zeugnis eines Christen, der sich schon bewährt hat, an die Jüngeren weiter gegeben wird. Deshalb geht es der Kirche in erster Linie darum, dass der Glaube in denen Wurzeln schlagen kann, die um die Taufe bitten, oder von ihren Eltern auf den Weg des Glaubens geführt werden.
Der Pate soll also den Tauf- oder Firm-Anwärter wie ein Mentor begleiten. Darum kann das Patenamt – nach den Vorschriften des kirchlichen Rechts – nur jemand übernehmen,
Ist der vorgesehene Pate nicht in der Taufpfarrei mit erstem Wohnsitz gemeldet, benötigt er zur Zulassung zum Patenamt einen aktuell ausgestellten Taufschein; ersatzweise wird in manchen Pfarreien auch eine „Patenbescheinigung“ akzeptiert. Damit soll nachgewiesen werden, dass einer Übernahme des Patenamtes nichts im Weg steht.
Erfüllt eine Person diese Voraussetzungen nicht, besteht die Möglichkeit, sie als „Taufzeugen“ in der Taufurkunde zu benennen. Ein weiterer Pate sollte hinzugezogen werden.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben wenden Sie sich an das katholische Pfarramt.
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